Neue EU-Vorgabe

GARAN-Label Pflicht ab 27. September 2026

Was Hersteller mit Herstellergarantien über 2 Jahre jetzt wissen und vorbereiten müssen.

27.09.Tag
2026Jahr
Pflichtab diesem Datum

Für wen gilt das GARAN-Label?

Das GARAN-Label betrifft Hersteller, die eine kostenlose, die gesamte Ware abdeckende Garantie von mehr als 2 Jahren anbieten. Damit ist es zunächst ein freiwilliges Label. Sobald eine solche Langzeitgarantie kommerziell beworben wird, wird daraus jedoch eine Pflicht.

Daneben gibt es das separate, für alle B2C-Verkäufer körperlicher Waren verpflichtende Gewährleistungslabel zur gesetzlichen Mängelhaftung.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs. Sie bildet die Grundlage für den harmonisierten Hinweis und die Garantie-Kennzeichnung.
  • Richtlinie (EU) 2024/825, die sogenannte Empowering-Consumers-Richtlinie. Sie hat die Kennzeichnungspflicht in die Warenkaufrichtlinie eingefügt.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Sie legt das konkrete Design, die Mindestgrößen und die Pflichtinhalte der Labels fest.
  • In Deutschland umgesetzt über Art. 246 und 246a EGBGB.

Was muss auf dem GARAN-Label stehen?

Herstellerdaten

Name und Adresse des Herstellers.

Garantiebedingungen

Wie die Garantie geltend gemacht wird, welche Produkte abgedeckt sind, Dauer (mindestens 2+ Jahre) und Bedingungen.

Klarstellung

Deutlicher Hinweis, dass die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers durch die Garantie unberührt bleiben.

Formal gilt: Mindestgröße 95×100 mm im Druck, feste Designelemente (Haken, Kalender-Symbol, QR-Code). Editierbar sind nur Garantiedauer, Marke und Modellkennung. Online erfolgt die Darstellung ausschließlich farbig, auf der Produktdetailseite.

Was passiert bei Verstoß?

Ein fehlendes, fehlerhaftes oder unvollständiges Label gilt als Wettbewerbsverstoß und kann zu Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände führen. Das gilt besonders dann, wenn mit einer Garantie geworben wird, ohne die vorgeschriebenen Garantiebedingungen bereitzustellen.

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FAQ

Häufige Fragen zur Pflicht

Rechtliche Grundlagen

Muss ich das Label schon vor dem 27.09.2026 einsetzen?

Nein, verpflichtend ist es ab diesem Stichtag. Eine frühere freiwillige Umsetzung ist zulässig und aus Sicht der Kundenkommunikation oft sinnvoll.

Gilt die Pflicht auch für Gebrauchtwaren?

Das Gewährleistungslabel gilt grundsätzlich für Neu- und Gebrauchtwaren. Das GARAN-Label ist nur relevant, wenn tatsächlich eine kommerzielle Garantie über 2 Jahre angeboten wird.

Gilt das auch für digitale Produkte?

Nein, beide Labels betreffen ausschließlich körperliche Waren, nicht digitale Inhalte oder Dienstleistungen.

Wer kontrolliert die Einhaltung dieser Pflicht?

Eine eigene Marktaufsicht speziell für dieses Label gibt es nicht. In der Praxis erfolgt die Durchsetzung über das Wettbewerbsrecht, also über Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden.

Gilt die Pflicht EU-weit einheitlich?

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und muss nicht erst in nationales Recht übersetzt werden. Kleinere Ergänzungen ergeben sich nur dort, wo nationales Recht, in Deutschland etwa das EGBGB, zusätzliche Regelungen trifft.

Praktische Umsetzung

Muss ich die Garantiebedingungen zusätzlich bereitstellen?

Ja. Die Darstellung des GARAN-Labels gilt rechtlich als Garantiewerbung und verpflichtet zur gleichzeitigen Bereitstellung vollständiger, rechtskonformer Garantiebedingungen, spätestens zum Lieferzeitpunkt auf dauerhaftem Datenträger.

Was gilt, wenn meine Garantie unter zwei Jahren liegt?

Dann fällt sie nicht unter die GARAN-Label-Pflicht. Sie können weiterhin frei mit ihr werben, ohne das Label einsetzen zu müssen.